Bauphysik
Nachweise und Berechnungen zum baulichen Wärmeschutz für Wohn- und Nichtwohngebäude
Winterlicher Wärmeschutz
Gem. § 11 GEG sind bei einem zu errichtenden Gebäude Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder gegen Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2: 2013-02 und DIN 4108-3: 2018-10 erfüllt werden.
Ein zu errichtendes Nichtwohngebäude ist so zu errichten, dass die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche der Anlage 3 nicht überschritten werden(§19 GEG).
Sommerlicher Wärmeschutz
Ein Gebäude ist so zu errichten, dass der Sonneneintrag durch einen ausreichenden baulichen sommerlichen Wärmeschutz nach den anerkannten Regeln der Technik begrenzt wird (GEG §14)
Nachweise und Berechnungen zum baulichen Feuchteschutz im Neubau und im Bestand
Feuchteschutz
Einer der zentralen Punkt in der Planung von Gebäuden ist der Schutz vor Feuchtigkeit. In das Gebäude eindringende Feuchtigkeit ist oft Ursprung für bauliche, energetische oder hygienische Schäden und Mängel.
Bereits in der Bauantragsplanung gilt es Nachweise zum Tauwasserausfall zu erbringen. Für eine ganzheitliche Betrachtung sind zusätzliche Aspekte zur Luftdichtheit von Gebäuden zu berücksichtigen.
Bereits in der Bauantragsplanung gilt es Nachweise zum Tauwasserausfall zu erbringen. Für eine ganzheitliche Betrachtung sind zusätzliche Aspekte zur Luftdichtheit von Gebäuden zu berücksichtigen.